Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (grenzenlos e.V. – Vereinigung internationaler Freiwilliger) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.weltwaerts-community.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
grenzenlos e.V. – Vereinigung internationaler Freiwilliger
Mennonitenstraße 10
56567 Neuwied
https://www.weltwaerts-community.de/de-DE/contact
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Um die Lesbarkeit von Texten mit geringen Kontrast zu verbessern wird ein "Hoher Kontrast" Modus bereitgestellt.
Dieser kann über die "Kontrast" Schaltfläche in der Kopfzeile der Seite aktiviert werden.
Evaluationsmethode
Die Webseite wurde mit folgenden Tools auf ihre Barierrefreiheit geprüft:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.03.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de